1. Geltungsbereich
1.1 Die unten angegebenen Bedingungen sind ein Bestandteil unserer gesamten Vertragsangebote und Verträge. Wir erkennen unter Umständen die allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers nicht an, auch wenn diese ausdrücklich unseren allgemeinen Bedingungen nicht widersprechen. Im Einzelfall fordern die abweichenden Vereinbarungen unsere schriftliche Zustimmung. Als Nachtrag ist INCOTERMS in aktueller Fassung gültig.
1.2 Diese Bedingungen sind zwischen Unternehmern in Rechtsbeziehungen gültig.
2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind nicht verbindlich. Die Bestellungen des Käufers werden für uns verbindlich erst nach unserer schriftlichen oder E-Mail- oder Faxbestätigung oder mit der Warenlieferung.
2.2. Die Annahme eines Angebotes unter Vorbehalt oder unter geänderten Bedingungen (auch von unwesentlicher Bedeutung) ist ausgeschlossen.
3. Berechnung
3.1. Für die Berechnung des Kaufpreises sind unsere an dem Tag der Lieferung gültigen Preise zzgl. gesetzt. MwSt. bestimmend. Falls es in dem Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung zur wesentlichen Preiserhöhung kommt (mindestens um mehr als 10%), kann der Käufer von dem Vertrag bezüglich der noch nicht belieferten Menge bis 7 Kalendertage nach der Bekanntmachung der Preiserhöhung zurücktreten
3.2. Die Berechnung der Kaufpreise wird nach der Menge, dem Gewicht oder den vor Ort der Absendung festgestellten Ausmaßen realisiert.
4. Zahlungen
4.1. Der Kaufpreis kann in der Kasse netto bezahlt werden und ist mit Lieferung fällig. Eine andere Zahlungsmethode ist eine Überweisung (basierend auf einer Rechnung oder Vorlage) und auch über das Comgate-Zahlungsgateway. Bei der Terminüberschreitung der Zahlbarkeit gerät der Käufer auch ohne Mahnung in den Zahlungsverzug. In diesem Fall sind wir berechtigt den Verzugszins in Höhe, die in der festgelegten Rechtsvorschriften festgesetzten wurde, zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Verzug mit der Zahlung verursacht überdies die Zahlbarkeit unserer gesamten anderen Forderungen dem Käufer von Geschäftskontakten gegenüber.
4.2. Wir sind berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, vor allem bei Rückständen, eingeräumte Zahlungsziele und Kredite zu widerrufen und die Bezahlung im Voraus für eine andere Forderung zu verlangen.
4.3. Die Bezahlung des Kaufpreises wird erst in dem Moment wirksam, wenn der Betrag endgültig auf unserem Konto gutgeschrieben wurde.
4.4. Die gegenseitige Anrechnung mit anderen als unstrittigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, sowie die Realisierung vom Zurückbehaltungsrecht, wird ausgeschlossen.
5. Lieferung
5.1. Unsere Lieferungspflicht erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und der rechtzeitigen Warenlieferung durch unsere Zulieferer.
5.2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Zulässig sind solche Lieferungen um 10% niedriger, bzw. höher im Verhältnis zu der vertraglich abgestimmten Menge, die für die Fehlerfüllung gefordert wird.
5.3. Wird der Liefertermin als „prompt (schnell)“ abgestimmt, beträgt die Lieferfrist 14 Kalendertage.
5. 4. Verzögert sich eine Lieferung, muss uns der Käufer eine entsprechende Zusatzfrist in Dauer von mindestens drei Wochen festlegen.
5. 5. Die Gefahr übergeht auf den Käufer, sobald die Ware einem Transportsubjekt übergeben wurde, oder gleichzeitig mit der Gewährung der Ware bei der Abholung durch den Käufer. Dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen.
5. 6. Wenn nichts anderes abgestimmt wurde, ist unsere Ware zur Bearbeitung in eigenem Unternehmen bestimmt.
6. Lieferhindernisse
6. 1. Kriege, Streik, Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, die die Herstellung oder den Versand der Ware verhindern, verzögern oder unwirtschaftlich machen, befreien uns für die Dauer und im Umfang der Störung von der Lieferpflicht.
6. 2. Überschreitet die Störung die Dauer von zwei Monaten, sind beide Seiten zum Rücktritt berechtigt.
6. 3. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen sind wir nicht verpflichtet, sich bei anderen Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vorhandene Warenmenge unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
7. Muster/ technische Beratung
7. 1. Muster, die wir zur Verfügung gestellt haben, sowie auch unsere technischen und chemischen Angaben, dienen nur der allgemeinen Warenbeschreibung. Sie beinhalten keine Beschaffenheits-oder Haltbarkeitsgarantie und befreien den Käufer nicht von seinen Untersuchungspflichten bis Einzellieferung unverzüglich nach ihrer Übernahme.
7. 2. Die nach unseren besten Kenntnissen geleistete Beratung, die die Nutzungsweise betrifft, ist unverbindlich und befreit den Käufer nicht von der Pflicht, jede einzelne Lieferung vor der Bearbeitung in Bezug auf ihre Zweckmäßigkeit für die gedachte Verwendung zu kontrollieren.
8. Beanstandungen / Gewährleistung
8. 1. Der Käufer ist verpflichtet die Ware unverzüglich nach ihrer Übernahme zu kontrollieren und eventuelle Warenmängel, also die Mengen- oder Qualitätsmängel oder Durchführungsmängel, unverzüglich schriftlich bei dem Verkäufer zu beanstanden, spätestens aber bis drei Tage nach Warenlieferung. Diese Pflicht des Käufers bezieht sich gemäß einem Kaufvertrag bei den Teillieferungen auf jede Teillieferung getrennt.
8. 2. Die versteckten Warenmängel sind vom Käufer unverzüglich nach ihrer Feststellung zu beanstanden, spätestens bis zwölf Monate nach der Warenlieferung.
8. 3. Der Käufer ist verpflichtet in schriftlicher Geltendmachung der Beanstandung anzugeben: seinen Geschäftsnamen (Firma), den Sitz, die für den Käufer berechtigte oder in seinem Namen handelnde Person, die genaue Beschreibung der mangelhaften Ware, einschließlich der Produktionscharge, der Bestellungsnummer und des Bestellungsdatums, des Kaufvertrags, des Datums der Warenlieferung, die genaue Beschreibung vorgehaltenen Mangels und den Anspruch, den der Käufer in der Beanstandung geltend macht. Die Beanstandung, in der nicht ordnungsgemäß und richtig alle oben genannten Angelegenheiten enthalten werden, hat keine Wirkung der ordentlichen und rechtzeitigen Geltendmachung vom Warenfehler und führt nicht zur Entstehung der Garantieverantwortung des Verkäufers.
8. 4. Die Beanstandung berechtigt nicht den Käufer, dass er die fälligen Zahlungen vom Kaufpreis verzögert oder Abnahme weiterer Lieferungen laut geltend abgeschlossenen Kaufverträgen verweigert.
8. 5. Bei den rechtzeitigen und begründeten Beanstandungen gehört dem Käufer in der ersten Reihe der Anspruch auf die Gewährung der Ersatzfinanzleistung an. Im Falle, dass die Gewährung der Ersatzfinanzleistung auf der Seite des Verkäufers nicht möglich ist, gehört dem Käufer der Anspruch auf den entsprechenden Nachlass vom Kaufpreis oder der Rücktritt vom Kaufvertrag an. Bezüglich des Anspruchs vom Käufer auf den Ersatz des Schadens, der infolge der fehlerhaften Leistung vom Verkäufer entstanden ist, gilt die Bestimmung Art.
8. 6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr seit Warenlieferung, falls der Warenhersteller die Gewährleistungszeit in längerem Umfang nicht vorschlägt. Eine Voraussetzung für die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ist die Erfüllung der vom Warenhersteller festgelegten Garantiebedingungen.
8. 7. Der Verkäufer ist für die Rechtsmängel der Ware in dem durch das Gesetz gegebenen Umfang verantwortlich.
8. 8. Bei der Ware, die nach der Vereinbarung als Ware mit der Bezeichnung: NT, die zweite Qualität, die Restposition, die Sonderposition, das Regenerat, der Abfall oder so ähnlich verkauft wurde, gehören dem Käufer keine Garantierechte für die Fehler, die ihren Charakter in solcher qualitativer Einordnung haben.
8. 9. Im Falle einer unberechtigten Beanstandung hat der Verkäufer dem Käufer gegenüber den Anspruch auf den Ersatz der Kosten, die im Zusammenhang mit der Beurteilung von der Gerechtigkeit des vorgehaltenen Mangels der Ware aufgewendet wurden, vor allem auf den Ersatz der Kosten auf die Laborprüfungen der Ware, auf den Warentransport und auf die Personalkosten. Der Anspruch des Verkäufers auf den Schadenersatz wird dadurch nicht berührt.
9. Schadenersatz
9. 1. Es sind ausgeschlossen die Vertragsansprüche und die außervertraglichen Ansprüche auf Schadenersatz des Käufers, der durch die Verpflichtungsverletzung vom Verkäufer, von den Führungskräften des Verkäufers oder von anderen bei der Erfüllung des Kaufvertrags zusammenarbeitenden Subjekten aus Nachlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt nicht, wenn die Verpflichtung gebrochen wurde, die für den Vertragszweck bedeutsam ist, wobei sich die Verantwortung des Verkäufers auf den vertraglich typischen vorhersagbaren Schaden beschränkt und höchst den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware beträgt.
9. 2. Der Verkäufer ist weder für die Folgeschäden noch für die in der Zeit des Vertragsabschlusses unvorhersehbaren Schäden verantwortlich. Für die unvorhersehbaren Schäden werden vor allem die vom Käufer vergüteten Vertragsstrafen gehalten.
9. 3. Der Käufer ist dem Verkäufer für die ersichtlich durch die unberechtigte Mängelgeltendmachung der gelieferten Ware (Beanstandung) verursachten Schäden verantwortlich.
10. Eigentumsvorbehalt
10. 1. Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen im Rahmen der Geschäftsverbindung.
10. 2. Bei der Warenbearbeitung mit Eigentumsvorbehalt werden wir für die Hersteller
gehalten und gewinnen das Eigentum der neu entstandenen Produkte. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen, die im Eigentum von Dritten sind, verarbeitet, verbunden, vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an den so entstandenen Produkten im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsprodukte zu anderen Materialien. Erfolgt die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der Hauptsache, die im Eigentum des Käufers ist, überträgt uns der Käufer alle Eigentumsrechte zu der neuen Sache..
10. 3. Alle Forderungen vom Verkauf der Ware, die in unserem Eigentum oder Miteigentum ist, überträgt uns der Käufer schon jetzt zur Sicherung der Forderungen im Umfang unseres Eigentumsanteils. Eine andere Übertragung auch im Rahmen des Faktoringgeschäfts ist unzulässig.
10. 4. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten mit professioneller Pflege zu bewahren und sie vor gewöhnlichen Lagerungsrisiken zu versichern. Schon jetzt überlässt er uns seine Ansprüche von den Versicherungsverträgen.
10. 5. Der Käufer ist berechtigt für den Zeitraum, wo er ordentlich die Verpflichtungen bezahlt, die er uns gegenüber hat, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen und die Forderungen vom weiteren Verkauf der Vorbehaltsware einzuziehen. Der Käufer ist aber nicht berechtigt die Vorbehaltsware oder eine überlassene Forderung den Dritten zu verpfänden oder sie zur Sicherung von Ansprüchen gegen Dritte zu übertragen. Die Bevollmächtigung zum Weiterverkauf ist nicht gültig, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer jede weitere Überlassung einer Forderung aus dem Weiterverkauf ausschließt. Der Käufer ist in jedem Zeitpunkt verpflichtet, uns unverzüglich eine Auskunft über die Zugriffe Dritter zu der Vorbehaltsware oder der den Forderungen überlassenen Ware zu erteilen, nachdem er es erfahren hat.
10. 6. Ist der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, ohne die Zusatzfrist festzulegen und ohne vom Vertrag zurückzutreten, die Auslieferung der Vorbehaltsware zu fordern. Darüber hinaus muss der Käufer unverzüglich auf erstes Anfordern alle nötigen Auskünfte und Unterlagen zum Zustand der Vorbehaltsware oder zum Zustand der überlassenen Forderungen, sowie auch seinen Abnehmern die Auskünfte über die Überlassung der Forderung geben.
10. 7. Überschreitet der Wert der Besicherung unsere Forderungen um mehr als 20%, geben wir nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers eine überflüssige Einschränkung der Warenbehandlung frei.
11. Schlussbestimmungen
11. 1. Der Erfüllungsort für die Kaufpreisbezahlung ist der Sitz des Verkäufers.
11. 2. Die Gerichtszugehörigkeit richtet sich nach dem Sitz des Verkäufers. Der Vertrag unterliegt tschechischem Recht. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
11. 3. Wir sind berechtigt die Daten von den Käufern, die uns bekannt geworden sind, zu bewahren und zu bearbeiten und sie für unsere Geschäftsinteressen vor allem für die Marketingzwecke zu verwenden,
11. 4. Wir ermitteln Ihre Zufriedenheit mit Ihrem Einkauf mit Hilfe von E-Mail-Fragebögen im Rahmen des Programms Verified by Customers, an dem unser E-Shop beteiligt ist. Diese werden Ihnen jedes Mal zugesandt, wenn Sie bei uns einkaufen, es sei denn, Sie lehnen den Erhalt gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 480/2004 Slg. über bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft ab. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Versendung von Fragebögen im Rahmen des Programms Verified by Customers erfolgt auf der Grundlage unseres berechtigten Interesses, das darin besteht, Ihre Zufriedenheit mit Ihrem Einkauf bei uns zu ermitteln. Für den Versand von Fragebögen, die Auswertung Ihres Feedbacks und die Analyse unserer Marktposition setzen wir den Auftragsverarbeiter Heureka.cz, den Betreiber des Portals Heureka.cz, ein; zu diesen Zwecken können wir Informationen über die von Ihnen gekauften Waren und Ihre E-Mail-Adresse an Heureka.cz weitergeben. Ihre persönlichen Daten werden beim Versand von E-Mail-Fragebögen nicht an Dritte für deren eigene Zwecke weitergegeben. Sie können der Zusendung von E-Mail-Fragebögen im Rahmen des Customer Verified Programms jederzeit widersprechen, indem Sie weitere Fragebögen über den Link in der E-Mail mit dem Fragebogen ablehnen. Wenn Sie widersprechen, werden wir Ihnen den Fragebogen nicht mehr zusenden.
11. 5. Wird eine der oben angegebenen Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam nachgewiesen, berührt sie nicht die Wirksamkeit anderer Bedingungen.
11. 6. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, die Annahme der Kaufvertragsbedingungen unter Vorbehalt oder Festsetzung des Vertragsinhaltes durch den zusammenfassenden Brief werden ausgeschlossen. Der Käufer nimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers ohne Vorbehalte an.